Mehr als ein halbes Jahr mit Fahrtrichtungsanzeiger und ich möchte diese kleinen blinkenden, gelben Lämpchen nicht mehr missen.
Endlich ist das Abbiegen nicht mehr mit einer wackligen Einhandbedienung und der Hoffnung mein Hinterherfahrer erkennt dies auch als Signal zum abbiegen, verbunden. Ein Blick in den Rückspiegel, ein Knopfdruck und du hörst die Bremsen hinter dir arbeiten. Klar habe ich auch den weltberühmten Autofahrergruß gezeigt bekommen jedoch die positiven Signale haben mich überzeugt dass ich die richtige Idee hatte. Meine Empfehlung, rüstet eure Räder mit Fahrtrichtungsanzeiger nach. Für normale Fahrräder sollten sie schnellsten kommen.
Bei der Montage solltet ihr auf die Position der Blinkleuchten achten. Der Gesetzgeber schreibt mindest und maximale Einbauhöhen vor. Ich kann nur raten jeweils die maximale Einbauhöhe anzustreben. Auch der Abstand zu den Leuchten beeinflusst die optische Wahrnehmung durch die Führer der Blechbüchsen. Ich habe manchmal den Eindruck die Damen und Herren nehmen das Fahrrad nicht als Ganzes sondern nur die Teilelemente oberhalb ihrer Motorhaube wahr.
Ein halbes Jahr mit Blinker
- Rudi Radlos
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- Registriert: So Dez 12, 2021 11:14 am
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Ein halbes Jahr mit Blinker
Achs- und Speichenbruch aus Hamburg
- Rudi Radlos
- Beiträge: 15
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Re: Ein halbes Jahr mit Blinker
Zur Rechtslage gibt es klare Aussagen.
§9 StVO Absatz 1 Wer abbiegen will muss rechtzeitig die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
Anmerkung: Kein Wort von "hoch die Hand".
- und in der Elektro Kleinstfahrzeug Verordnung
§5 eKFV Absatz 4 Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend §67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig.
Wer sich die gesamte Abhandlung zur StvZO und zur ECE ansehen möchte ist gerne eingeladen.
http://www.rudi-radlos.de/stvzo-ece.html
Für mich ist das Für und Wieder des Betriebes von Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad abgehackt.
§9 StVO Absatz 1 Wer abbiegen will muss rechtzeitig die Fahrtrichtungsanzeiger benutzen.
Anmerkung: Kein Wort von "hoch die Hand".
- und in der Elektro Kleinstfahrzeug Verordnung
§5 eKFV Absatz 4 Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend §67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig.
Wer sich die gesamte Abhandlung zur StvZO und zur ECE ansehen möchte ist gerne eingeladen.
http://www.rudi-radlos.de/stvzo-ece.html
Für mich ist das Für und Wieder des Betriebes von Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad abgehackt.
Achs- und Speichenbruch aus Hamburg
Re: Ein halbes Jahr mit Blinker
...100% Bestätigung aus eigenem Erleben!!!
Die Blinkanlage am Bike ist die Zukunft.
Grüße aus dem Schwarzwald
Uli
Die Blinkanlage am Bike ist die Zukunft.
Grüße aus dem Schwarzwald
Uli